Entfernung von Zähnen und Weisheitszähnen
MUT ZUR LÜCKE – DER LETZTE AUSWEG.
Wenn ein Zahn unheilbar erkrankt ist, durch einen Unfall irreparabel beschädigt oder durch seine Existenz die Position aller anderen Zähne gefährden könnte, muss man sich von ihm trennen. Ihr Zahnarzt wird Sie zur Zahnentfernung insbesondere dann an eine unserer Praxen überweisen, wenn dafür ein chirurgischer Eingriff notwendig ist.